Oberstes Gericht: Witwenrente ist nicht übertragbar

Der Oberste Verfassungsgerichtshof hat einstimmig entschieden, dass der Anspruch auf eine Witwenrente persönlich ist und nicht auf Erben übertragen werden kann. Die Entscheidung fiel nach einer Frage zur Übertragung des Anspruchs auf Witwenrente eines verstorbenen Antragstellers.
Laut dem Juristischen Dienst wies das Gericht die Berufung zurück und sprach der Republik die Kosten zu. Der Fall betraf einen Antrag auf Witwenrente, der von den Sozialversicherungsdiensten (SVD) wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen abgelehnt worden war.
Der Antragsteller legte beim Verwaltungsgericht Berufung ein, verstarb jedoch. Der Verwalter seines Nachlasses beantragte die Fortsetzung des Verfahrens, was vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, da das Recht als persönlich angesehen wurde. Der Oberste Verfassungsgerichtshof stimmte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu.
Der Fall wurde von der Rechtsanwältin der Republik, Maria Kotsoni, im Namen des Generalstaatsanwalts bearbeitet.