Oberster Gerichtshof entscheidet über Kredite nach dem Katseli-Gesetz

Heute tritt das Plenum des Obersten Gerichtshofs zusammen, um über Kredite zu entscheiden, die unter das Katseli-Gesetz fallen. Die Sitzung findet im Rahmen eines Pilotverfahrens statt, das ein Jahr zuvor stattfand.
Es gibt drei mögliche Szenarien:
- Das erforderliche Quorum wird nicht erreicht, und daher wird keine Entscheidung getroffen.
- Die Entscheidung fällt zugunsten der Kreditnehmer aus.
- Die Entscheidung fällt gegen die Kreditnehmer aus.
In dem Pilotverfahren wurde geprüft, ob die Regelungen, zu deren Zahlung die Kreditnehmer aufgefordert werden, Zinsen auf das gesamte Kapital bringen sollten oder ob die Zinsen monatlich berechnet werden sollten.
Genauer gesagt wird der Oberste Gerichtshof aufgefordert, zu entscheiden, ob die Zinsen auf den gesamten Kreditbetrag von Anfang an berechnet werden sollen, ohne die monatlichen Rückzahlungen zu berücksichtigen, oder ob sie monatlich auf die jeweiligen monatlichen Raten des Kredits berechnet werden sollen.
Die erste Empfehlung für diese Entscheidung war zugunsten der Kreditnehmer, ebenso wie die Empfehlung des zweiten Berichterstatters. Auch die ehemalige Staatsanwältin des Obersten Gerichtshofs, Georgia Adeilini, hatte sich auf die Seite der Kreditnehmer gestellt.