Anwälte prangern Missbräuche von Schuldenverwaltungsunternehmen an

Das Plenum der Präsidenten der Anwaltskammern prangert unethische und missbräuchliche Praktiken von Schuldenverwaltungsunternehmen gegenüber Schuldnern an. In einem Schreiben an die zuständigen Ministerien fordern sie eine Gesetzesinitiative, um dieses Verhalten zu stoppen.
In einer Erklärung weist das Plenum darauf hin, dass diese Praktiken die Rechte schutzbedürftiger Kreditnehmer untergraben und ihr Eigentum gefährden. Die Beschwerden betreffen Vollstreckungsmaßnahmen gegen Schuldner, die unter das Gesetz 3896/2010 fallen, regulierte oder abbezahlte Kredite, fehlende Antworten auf Anfragen, begrenzte Gültigkeit von Vollmachten und abwertende Behandlung von Anwälten und Schuldnern.
Das Plenum beschloss, Schreiben an die Bank von Griechenland und die zuständigen Ministerien zu senden, in denen die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen und die Festlegung strenger Sanktionen gefordert werden. Eine Pressekonferenz zur Hervorhebung des Problems ist ebenfalls geplant. Wenn die Praktiken fortgesetzt werden, wird den Anwaltskammern vorgeschlagen, gezielt von der Ausstellung von Zahlungsbefehlen abzusehen.