Elektroroller: Verkehrsministerium schlägt Änderungen vor – Kennzeichnung und Altersanhebung

Das Verkehrsministerium schlägt Änderungen bei der Nutzung von Elektrorollern vor und schlägt die Einführung einer Kennzeichnung und eine Anhebung der Altersgrenze vor. Der dem Parlament vorgelegte Vorschlag übernimmt das deutsche Modell zur Bekämpfung rücksichtsloser Nutzung.
Wesentliche vorgeschlagene Änderungen:
- Anhebung der Altersgrenze von 14 auf 16 Jahre.
- Beschlagnahmung des Geräts bei Verstößen wie Nutzung in einem nicht autorisierten Bereich oder Nichttragen eines Helms.
- Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen.
- Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20-25 km/h.
Das Ministerium befürwortet die Ausgabe von Kennzeichen durch Versicherungsunternehmen, die die versicherte Person mit dem Roller identifizieren, sofern das Gerät den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Verband der Versicherungsunternehmen schlägt eine Haftpflichtversicherung für den Nutzer mit Deckungssummen von bis zu 100.000 € vor.
Von 2019 bis 2025 wurden 7.575 Beschwerden wegen Verstößen eingereicht, die sich hauptsächlich auf das Fahren in einem nicht autorisierten Bereich und das Nichttragen eines Helms bezogen. Es wurden drei Todesfälle und mehrere Verletzungen registriert.