Kürzere Fristen für Berufungen vor dem Internationalen Schutzgericht Zyperns

Das Parlament hat eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht für internationalen Schutz genehmigt, wodurch die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz verkürzt werden.
Der von den Abgeordneten Christos Christou, Linos Papagiannis und Sotiris Ioannou (ELAM) eingebrachte Gesetzentwurf verkürzt die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln von 30 auf 20 Tage. 21 Abgeordnete stimmten dafür, während 16 von AKEL, EDEK und den Grünen dagegen stimmten.
Ziel ist es, die Prüfung von Rechtsmitteln zu beschleunigen und die Effizienz des internationalen Schutzsystems zu verbessern. Sotiris Ioannou erklärte, dass der Vorschlag Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Einwanderung sei.
Herr Ioannou argumentierte, dass die europäische Richtlinie es den Mitgliedstaaten erlaube, angemessene Fristen festzulegen, und wies darauf hin, dass sich auch das stellvertretende Migrationsministerium in die gleiche Richtung bewege.