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Verlängerung für Anträge auf Studentenbeihilfen

By Staff
Verlängerung für Anträge auf Studentenbeihilfen
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Der Zuschuss- und Zulagendienst des Finanzministeriums kündigt eine außerordentliche Verlängerung für die Einreichung von Anträgen auf Studentenbeihilfen für das akademische Jahr 2024-2025 an. Die Verlängerung gilt vom 20. Oktober 2025 bis zum 24. Oktober 2025.

Antragsberechtigt sind Familien von Studierenden, deren Anträge aufgrund fehlerhafter Einreichung durch die Studierenden selbst abgelehnt wurden, sowie Familien, die noch keinen Antrag gestellt haben. Gemäß dem Gesetz über staatliche Studentenwohlfahrt 2015-2022 müssen die Anträge von den Eltern oder Erziehungsberechtigten eingereicht werden.

Der Dienst betont, dass keine weitere Verlängerung gewährt wird.

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