Kontroverse um Sozialversicherungsbeiträge von Abgeordneten

Die Tatsache, dass Abgeordnete keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während Bürger mit 40 Arbeitsjahren nur magere Renten erhalten, hat starke Kritik hervorgerufen.
Laut Gesetz gilt das Amt des Abgeordneten nicht als versicherungspflichtige Beschäftigung. Wie Charalambos Zakos feststellt, fällt die Vergütung von Abgeordneten nicht unter die Definition von „Einkünften“ im Sozialversicherungsgesetz, da sie keine Entschädigung für Arbeit darstellt.
Dies ist ein gesetzliches „Schlupfloch“, das von den Abgeordneten selbst ausgenutzt wird. Es wird erwartet, dass eine Initiative zur Änderung der Gesetzgebung ergriffen wird, um den Spott gegenüber den Bürgern zu beenden. Μ.Π.