Flüchtlingshilfefonds stößt auf verfassungsrechtliche und wirtschaftliche Hürden

Ein Gesetzentwurf der DISY zur Einrichtung eines Fonds für Nutzungsentgang von besetzten Immobilien steht vor rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Der Juristische Dienst äußert Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags, während das Finanzministerium mit der Finanzierung des Fonds aus dem Staatshaushalt nicht einverstanden ist.
Frau Flourentzou, Vertreterin des Juristischen Dienstes, betonte, dass die Erhöhung des Staatshaushalts für den Betrieb des Fonds verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, da der Gesetzentwurf von der Legislative und nicht von der Exekutive stammt. Sie wies auch auf Lücken hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit des Fonds und der Entschädigungskriterien hin.
Der Vertreter des Finanzministeriums stimmte der Einrichtung des Fonds zu, sofern dieser aus den Einnahmen (0,4 %) aus Immobilientransfers finanziert wird, die sich auf 20 Millionen Euro jährlich belaufen. Er war mit keiner anderen Finanzierung aus dem Staatshaushalt einverstanden.
Alle Parteien im Parlament und die beteiligten Interessengruppen stimmen dem Gesetzentwurf zu.