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Parlament billigt Gesetz zum Schutz von Käufern in Notlage

By Staff
Parlament billigt Gesetz zum Schutz von Käufern in Notlage
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Das Parlament hat einstimmig ein Gesetz zum Schutz von Käufern von Immobilien in Notlage gebilligt. Der vom Rechtsausschuss vorgelegte Vorschlag führt einen neuen Mechanismus zur Übertragung von Eigentumsrechten ein, der mit der Verfassung und den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs übereinstimmt.

Die Gesetzgebung betrifft Fälle, in denen Gläubiger oder andere Personen mit Belastungen die Übertragung trotz vollständiger Bezahlung verweigern. In diesen Fällen wird die Zustimmung durch eine gerichtliche Anordnung ersetzt, die beim Grundbuchamt einzureichen ist.

Das Innenministerium begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes und wies darauf hin, dass es eine Lösung für rund 9.500 Fälle von Käufern in Notlage bietet.

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