Parlament: Finanzausschuss prüft Telearbeit im öffentlichen Sektor

Der parlamentarische Finanzausschuss hat mit der Prüfung der Frage der Telearbeit im öffentlichen Sektor begonnen. Eine ähnliche Gesetzgebung wurde 2023 für den privaten und den weiteren öffentlichen Sektor sowie für die Kommunalverwaltung verabschiedet.
Der Gesetzentwurf definiert die Aufgaben, die aus der Ferne erledigt werden können, die notwendigen technologischen Mittel und die Möglichkeit der Telearbeit an bestimmten Tagen des Jahres. Er enthält auch Maßnahmen zur Sicherheit der Telearbeit. Im öffentlichen Sektor wird die Telearbeit in das Büroautomatisierungsprogramm integriert.
Der Arbeitgeber stellt die technologischen Mittel zur Verfügung und zahlt eine Zulage für die Nutzung von Strom und Klimaanlage. Die Produktivität wird anhand der Ergebnisse überprüft. Die Umsetzung der Gesetzgebung ist für den 1. Januar 2026 geplant.
Quelle: Panagiotis Kaparis/RIK Fernsehen
ΣΤΣ/ΚΩΣ