Zypern: Neues Gesetz zur Kontrolle der Befugnisse des Generalstaatsanwalts

Justizminister Marios Hartsiotis kündigte einen separaten Gesetzentwurf zur Begrenzung der unkontrollierten Befugnisse des Generalstaatsanwalts an, der sich von dem Reformpaket für den Juristischen Dienst unterscheidet. Der Gesetzentwurf wird derzeit rechtlich geprüft und mit dem Obersten Gerichtshof beraten.
Laut dem Minister wird der Oberste Gerichtshof das institutionelle Organ sein, das die Entscheidungen des Staatsanwalts überwacht. Er warnte jedoch, dass jährlich Tausende von Anträgen auf Aussetzung der Strafverfolgung gestellt werden, was den Obersten Gerichtshof möglicherweise überlasten könnte.
Der AKEL-Abgeordnete Andreas Pasiourtidis äußerte Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Änderungen mit der Verfassung. Der Minister antwortete, dass die Regierung die Reform trotz rechtlicher Zweifel vorantreibe.
Der Institutionenausschuss prüfte den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in Zypern. Der Justizminister erklärte, dass es keine neuen Empfehlungen für das Justizsystem gebe, es wurden jedoch Herausforderungen wie die Digitalisierung und Verzögerungen bei der Fallbearbeitung hervorgehoben.
Auch das Rechnungsprüfungsamt äußerte Vorbehalte hinsichtlich der Funktionalität des neuen Modells, das für den Dienst vorgeschlagen wird.
Der Präsident des zyprischen Anwaltsvereins, Michalis Vorkas, betonte, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz nicht auf dem gewünschten Niveau sei.