Verwaltung von Unterkünften für unbegleitete Minderjährige an das Vizeministerium für Migration übertragen

Ab dem 1. Januar wird die Verwaltung von Unterkünften für unbegleitete Minderjährige an das Vizeministerium für Migration und internationalen Schutz übertragen. Die Entscheidung wurde vom Ministerrat nach einem gemeinsamen Vorschlag des Vizeministeriums für soziale Wohlfahrt getroffen, wie Vizeminister Nikolas Ioannidis erklärte.
Die Verantwortung für die Vormundschaft der Minderjährigen verbleibt beim Vizeministerium für soziale Wohlfahrt. Diese Übertragung ist Teil der allgemeinen Migrationspolitik. Zusammen mit den Unterkünften werden auch Finanzierungsprojekte der Europäischen Union und Unterstützungspersonal übertragen.
Ziel ist es, dieses wichtige Thema besser zu verwalten.
Quelle: CNA