Gericht ordnet Korrektur einer Verkaufsvereinbarung aufgrund betrügerischer Änderung an

Das Bezirksgericht Larnaka ordnete die Korrektur einer Klausel in einem Hauskaufvertrag an und entschied, dass der Verkäufer die Klausel ohne Wissen des Käufers betrügerisch geändert hatte.
Gemäß der Entscheidung des Obersten Richters Herrn L. Paschalides vom 07.05.2025 betraf der Streit die Zahlung von Bankgarantiekosten. Der Käufer behauptete, der Verkäufer habe die Klausel des Vertrags geändert und die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten für das Garantieschreiben für die verbleibenden acht Jahre auf den Käufer verlagert, während die ursprüngliche Vereinbarung vorsah, dass diese vom Verkäufer getragen werden.
Das Gericht betonte unter Berufung auf den Grundsatz der Rechtsprechung, dass die Unterschrift bindend sei, erkannte jedoch die Ausnahme in Fällen von Betrug an. Es entschied, dass der Verkäufer betrügerisch gehandelt habe, da er die betreffende Klausel geändert habe, während sich der Text der Vereinbarung in seinem ausschließlichen Besitz befand, ohne den Käufer zu informieren.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Käufer gezwungen war, die Garantiegebühren zu zahlen, um seine Rechte nicht zu verlieren, und erließ eine Entscheidung gegen den Verkäufer über die Höhe der Gebühren sowie eine Anordnung zur Korrektur der Vereinbarung.
Der Fall betraf einen Hauskaufvertrag, in dem der Käufer die Rückerstattung der Bankgarantiekosten mit Ausnahme der ersten beiden Jahre und die Korrektur des Vertrags forderte, um die wahre Absicht der Parteien widerzuspiegeln.