Obligatorische Arbeitsunterbrechung aufgrund hoher Temperaturen

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat Notfallmaßnahmen ergriffen, um die thermische Belastung von Arbeitnehmern des Privatsektors aufgrund der hohen Temperaturen zu bekämpfen, die am Freitag, den 27. Juni 2025 erwartet werden.
Gemäß dem Rundschreiben gilt von 12:00 bis 17:00 Uhr eine obligatorische Arbeitsunterbrechung für körperliche Arbeiten im Freien in den Regionen Attika und Thessalien sowie in den regionalen Einheiten Kilkis, Serres, Viotia, Argolida, Ilia und Ätolien-Akarnanien.
Die Arbeitsunterbrechung gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Art der Beschäftigung, einschließlich digitaler Plattformen. Insbesondere für Lieferdienste kann die Bestellannahme mit Abholung im Geschäft (zum Mitnehmen) und die Auftragsabwicklung mit privaten und öffentlichen Fahrzeugen mit Klimaanlage weiterhin aktiv bleiben.
Darüber hinaus sollten Unternehmen für Arbeitnehmer, die zu Hochrisikogruppen gehören, die Möglichkeit der Telearbeit anbieten, sofern dies möglich ist.
Bei Nichteinhaltung wird eine Geldstrafe von 2.000 Euro pro Arbeitnehmer verhängt.