22-Jähriger in Thessaloniki wegen Kinderpornografie unter Auflagen freigelassen

Ein 22-Jähriger wurde in Thessaloniki im Zusammenhang mit einem Fall von Kinderpornografie unter Auflagen freigelassen. Der Fall wurde 2024 bekannt, als eine in den USA ansässige Organisation die griechischen Behörden über einen Benutzer informierte, der kinderpornografisches Material besaß.
Laut der Fallakte wird dem jungen Mann vorgeworfen, 83 Dateien mit Fotos und Videos von Minderjährigen unter 12 Jahren besessen zu haben. Er behauptete, die Dateien seien ohne sein Wissen auf seinen Geräten gespeichert worden.
Das Gericht beschloss, ihn unter den Auflagen eines Reiseverbots, der Meldepflicht bei einer Polizeistation und eines Kontaktverbots zu Minderjährigen freizulassen. Sein Verteidiger, Giorgos Tzikas, erklärte, die Entscheidung sei rechtlich korrekt.