Mandra: Berufungsgericht spricht Angeklagte im Flutfall frei

Das Athener Berufungsgericht hat die drei Angeklagten im Zusammenhang mit den tödlichen Überschwemmungen in Mandra im November 2017 einstimmig freigesprochen. Die Entscheidung betrifft die ehemalige Bürgermeisterin von Mandra, den ehemaligen Leiter des Bauamtes von Elefsina und den stellvertretenden Leiter des Amtes für Tiefbau der regionalen Einheit Westattika.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stimmt mit dem vorherigen Freispruch durch das erstinstanzliche Gericht überein, ungeachtet der Aufhebung durch den Obersten Gerichtshof in Bezug auf die Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Die Richter berücksichtigten die Gefahr des Ablaufs der Verjährungsfrist und erließen ihre Entscheidung in beschleunigten Verfahren. Es ist erwähnenswert, dass der Staatsanwalt die Verurteilung der ersten beiden und den Freispruch der ehemaligen Bürgermeisterin vorgeschlagen hatte.