Griechische Steuerbehörde prüft nicht deklarierte Einkünfte und Airbnb-Vermietungen

Nach Abschluss der Einreichung der Steuererklärungen leitet die griechische Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) Prüfungen ein, um nicht deklarierte Einkünfte zu identifizieren. Der Fokus liegt auf Airbnb-Immobilienbesitzern, Hotelbetrieben und Personen mit Einkünften aus dem Ausland.
Insbesondere wird die AADE Folgendes prüfen:
- Eigentümer von Kurzzeitmietobjekten wie Airbnb auf das Vorhandensein einer Immobilienregisternummer (AMA) und die Registrierung der Unterkünfte.
- Hotelbetriebe auf Diskrepanzen zwischen Reservierungen und Erklärungen.
- Personen auf Einkünfte aus dem Ausland durch den Abgleich von Informationen über Zinsen und andere Einkünfte.
- Unternehmen, die Null-Umsatzsteuererklärungen abgegeben haben, aber eine aktive Wirtschaftstätigkeit ausübten.
- Arbeitgeber mit abweichenden Erklärungen an das Finanzamt und die EFKA (Sozialversicherung).
- Selbstständige und Freiberufler, die Einkünfte unterhalb des unterstellten Einkommensniveaus deklariert haben.
- Steuerzahler mit niedrigem deklarierten Einkommen und hohen Lebenshaltungskosten.
Darüber hinaus werden rückwirkende Zahlungen und Renten geprüft, die nicht deklariert oder mit Abweichungen deklariert wurden. Die AADE plant, nach Querverweisen 10.000 Steuerbescheide zu erlassen.