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AAΔE: Steuerpflichten fällig bis zum 31. Juli

By Staff
AAΔE: Steuerpflichten fällig bis zum 31. Juli
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AAΔE informiert Steuerzahler über Verpflichtungen, die bis zum 31. Juli fällig sind. Insbesondere:

Einkommensteuer erste Rate: Steuerzahler, die sich für die Zahlung der Einkommensteuer in 8 monatlichen Raten entschieden haben, müssen die erste Rate bis zum 31.07. zahlen.

Geänderte Erklärungen: Nach der Ausstellung der Veranlagung können Steuerzahler, die Fehler feststellen, eine geänderte Erklärung abgeben.

Körperschaftsteuer erste Rate: Juristische Personen, die sich für die Zahlung der Einkommensteuer in 8 monatlichen Raten entschieden haben, müssen die erste Rate bis zum 31.07. zahlen.

ENFIA 5. Rate 2025: Immobilieneigentümer haben die Möglichkeit, ENFIA in einer Summe oder in 12 oder 24 monatlichen Raten zu zahlen.

Lohnsteueranmeldung: Verpflichtung zur Abführung einbehaltener und im Voraus bezahlter Steuern aus unselbstständiger Arbeit.

Steuererklärung Artikel 64 & 69 KStG: Erklärung der einbehaltenen Steuern aus unselbstständiger Arbeit, Honorare aus Geschäftstätigkeit, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Umsatzsteuererklärung Juni 2025: Periodische Umsatzsteuererklärungen sind bis zum letzten Werktag des Folgemonats einzureichen.

Umsatzsteuererklärung Q2 2025: Umsatzsteuererklärungen zeigen vorausgefüllte Codes mit Beträgen basierend auf Daten, die an die myDATA-Plattform übertragen werden.

Dividenden- und Bonussteuererklärung Juni: Die Erklärung ist 3 Tage vor dem Ende des zweiten Monats ab dem Einbehalt einzureichen.

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Quelle: protothema.gr