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EFKA: Zusätzliche Beitragsbescheide an 200.000 Fachkräfte

By Staff
EFKA: Zusätzliche Beitragsbescheide an 200.000 Fachkräfte
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Ungefähr 200.000 Selbstständige erhalten von EFKA Bescheide zur Zahlung zusätzlicher Versicherungsbeiträge für 2024.

Diese Versicherten, die im Jahr 2024 sowohl unselbstständig als auch selbstständig erwerbstätig waren, müssen die zusätzlichen Beiträge in sechs monatlichen Raten zahlen, wobei die erste Rate am 31. Juli 2025 fällig ist.

Das Verfahren zur Abrechnung der Versicherungsbeiträge für 2024 wurde früher als in jedem anderen Jahr abgeschlossen, wodurch der Beginn der Ratenzahlungen beschleunigt wurde, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein werden.

Ein ähnliches Verfahren wurde im Jahr 2024 angewendet, als 216.443 Versicherte aufgefordert wurden, zusätzliche Beiträge zu zahlen. Diese Versicherten stammen hauptsächlich aus dem ehemaligen IKA und dem ehemaligen OAEE – TEBE.

Dieses Verfahren wurde im Jahr 2020 mit dem „Vroutsis-Gesetz“ (N. 4670) eingeführt, das die Entkopplung der Versicherungsbeiträge vom deklarierten Einkommen und deren Festlegung auf der Grundlage der Versicherungskategorien vorsieht.

Bei gleichzeitiger unselbstständiger Erwerbstätigkeit werden die Beiträge aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit berücksichtigt, und die Differenz wird gezahlt, wenn sie geringer ist als der Mindestbeitrag der Versicherungskategorie. Wenn die versicherte Person höhere Beiträge gezahlt hat, erfolgt eine Rückerstattung oder Verrechnung.

Im Jahr 2024 belief sich der Gesamtbetrag, der von den 216.443 Selbstständigen geschuldet wurde, auf 149.435.723 Euro, wobei die durchschnittliche Rate 115 Euro betrug.

Die Schuldner werden per E-Mail über den genauen Betrag des zusätzlichen Beitrags informiert.