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Mietrückerstattung: Berechtigte, Beträge und Auszahlungstermin

By Staff
Mietrückerstattung: Berechtigte, Beträge und Auszahlungstermin
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Die einmalige Auszahlung der Mietrückerstattung für das Jahr 2024 wird voraussichtlich am 28. November erfolgen. Rund eine Million Haushalte sind anspruchsberechtigt.

Der Zuschuss für den Hauptwohnsitz beträgt bis zu 800 Euro, mit einer Erhöhung von 50 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied. Der gleiche Betrag gilt für Studentenwohnheime.

Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: bis zu 20.000 Euro
  • Verheiratete: bis zu 28.000 Euro, mit einer Erhöhung pro Kind
  • Alleinerziehende Familien: ab 31.000 Euro, abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder

Der Gesamtwert des Vermögens darf 120.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt nicht übersteigen, wobei sich dieser Wert für jedes weitere Familienmitglied um 20.000 Euro erhöht. Für Studentenwohnheime gelten keine Vermögensgrenzen.

Die Leistung ist steuerfrei, pfändungsgeschützt und wird nicht mit Schulden gegenüber dem Staat, den Kommunen oder den Versicherungsträgern verrechnet. Die Einreichung falscher Angaben führt zur Rückzahlung des Betrags mit Zinsen in Höhe von 8,76 % und zum Ausschluss vom Programm für drei Jahre.