Hitzewelle: Obligatorische Arbeitsunterbrechung in bestimmten Gebieten am Montag

Notfallmaßnahmen zur Bekämpfung von Hitzestress bei Arbeitnehmern des Privatsektors treten gemäß einem Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit am Montag, den 28. Juli 2025, in Kraft.
Eine obligatorische Arbeitsunterbrechung zwischen 14:00 und 17:00 Uhr für körperliche Arbeit im Freien gilt in folgenden Regionen:
- Attika (außer Inseln)
- Thrakien
- Region Zentralmakedonien
- Regionale Einheiten Trikala, Larissa, Heraklion und Lassithi
- Inseln Lesbos, Chios, Samos und Rhodos
Dies betrifft Arbeiten an technischen und Bauprojekten, Schiffsreparaturzonen, Produktverteilung mit zweirädrigen Fahrzeugen (Lieferung) usw.
Die Arbeitsunterbrechung gilt nicht für kritische Infrastrukturen wie Gesundheit, Transport und öffentliche Einrichtungen, unter bestimmten Bedingungen.
Bei Nichteinhaltung wird von der Arbeitsinspektion eine Geldstrafe von 2.000 Euro pro Mitarbeiter verhängt.
Für Hochrisikoarbeiter wird Telearbeit empfohlen, sofern dies möglich ist.