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Fristverlängerung für „Kinoumai Elektrika 3“ bis 2025

By Staff
Fristverlängerung für „Kinoumai Elektrika 3“ bis 2025
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Die Antragsfrist für das Programm „Kinoumai Elektrika 3“ wurde gemäß einer gemeinsamen Ministerialentscheidung, die im Regierungsanzeiger (B' 4199/31.07.2025) veröffentlicht wurde, bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Das Budget des Programms wird um 13 Millionen Euro auf insgesamt 57 Millionen Euro erhöht. Der Abschluss der Maßnahme ist für den 31. Dezember 2026 geplant.

Ab Dienstag, dem 5. August 2025, können Interessenten neue Anträge im Informationssystem des Programms einreichen: https://kinoumeilektrika3.gov.gr/.

Der Stichtag für die Förderfähigkeit von Ausgaben für den Kauf oder das Leasing von reinen Elektrofahrzeugen ist der 7. Juni 2025. Elektrofahrzeuge mit einem Einzelhandelspreis vor Steuern von mehr als 50.000 Euro sind nicht förderfähig.

Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterstützt weiterhin die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks im Verkehr.