Obligatorische E-Rechnung: Echtzeit-Überwachung der Mehrwertsteuer

Ab Montag, dem 2. Februar 2026, wird die obligatorische E-Rechnung für Unternehmen in Griechenland mit Bruttoeinnahmen von mehr als 1 Million Euro für das Steuerjahr 2023 eingeführt. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und die Ausstellung fiktiver Rechnungen zu reduzieren.
Wichtige Punkte:
- Bis zum 12. Februar müssen Unternehmen die „Erklärung zum Beginn der elektronischen Ausstellung von Dokumenten“ bei myDATA einreichen.
- Bis zum 31. März ist eine Übergangsfrist vorgesehen.
- Ab dem 1. April werden „traditionelle“ Systeme abgeschafft und die vollständige elektronische Rechnungsstellung eingeführt.
Laut AADE haben nur 53 % der Unternehmen, die zur Einhaltung verpflichtet sind, den Prozess abgeschlossen.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die obligatorische Umsetzung auf andere Unternehmen (mit einem Umsatz von weniger als 1 Million Euro) mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember desselben Jahres ausgedehnt. Für eine frühzeitige Einführung werden Steueranreize geboten.