Areios Pagos: Obligatorische Abgabe von Mobiltelefonen in Ermittlungsbüros

Der Areios Pagos (Oberster Gerichtshof) hat bekannt gegeben, dass die Abgabe von Mobiltelefonen für alle beim Betreten von Ermittlungsbüros obligatorisch ist. Die Maßnahme betrifft Richter, Staatsanwälte, Protokollführer, Zeugen, Angeklagte und Anwälte.
Die Ankündigung erfolgte aufgrund eines Berichts eines Anwalts des Athener Anwaltsvereins, der gebeten wurde, sein Mobiltelefon am Eingang eines Ermittlungsbüros abzugeben.
Laut Areios Pagos zielt die Maßnahme darauf ab, die Vertraulichkeit des Ermittlungsverfahrens zu schützen. Der Vizepräsident des Areios Pagos, Panagiotis Lymberopoulos, betonte, dass die Maßnahme strikt angewendet wird und sich nicht gegen Einzelpersonen richtet.
Die Ankündigung des Areios Pagos besagt, dass die Justizbehörden verpflichtet sind, die Vertraulichkeit der Ermittlungen gemäß der Strafprozessordnung und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten zu schützen.