Athener Anwaltskammer widerspricht Schreiben des Richterverbandes an Justizministerium

Die Athener Anwaltskammer (DSA) hat ihr starkes Missfallen über den Inhalt eines Schreibens des Richter- und Staatsanwaltsverbandes an das Justizministerium zum Ausdruck gebracht. Das Schreiben betraf das Verhalten von Anwälten in Gerichtssälen.
In einer Erklärung betonte der Vorstand der DSA, dass er die "pauschale Anprangerung von Anwälten" und die "Straflosigkeit von Richtern und Staatsanwälten" für verfahrenswidriges Verhalten und Verzögerungen bei der Urteilsfindung nicht dulden werde.
Die DSA hält den Vorschlag der ENDE, einen Anwalt im Falle einer Störung der Sitzung von einem Fall auszuschließen, für "unvorstellbar", da dies dem Recht des Bürgers, sich von einem Anwalt seiner Wahl vertreten zu lassen, und der EMRK widerspricht.
Die DSA argumentiert, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreicht, um solche Verhaltensweisen zu ahnden, sofern er von den Richtern angewendet wird. Sie erwartete auch von der ENDE, Sensibilität für das Verhalten von Richtern zu zeigen, die die Würde von Anwälten verletzen.
Die DSA schließt ihre Erklärung mit der Feststellung, dass die Anprangerung von Anwälten und die Straflosigkeit von Richtern und Staatsanwälten für verfahrenswidriges Verhalten und Verzögerungen nicht geduldet werden.