Richter uneinig über die Auswahl der Vizepräsidenten des Areopag

Der Richter- und Staatsanwaltsverband hat seine Ablehnung gegenüber der jüngsten Methode zur Auswahl der neuen Vizepräsidenten des Areopag (Oberster Gerichtshof) zum Ausdruck gebracht. Das Gesetz 5123/24 führte erstmals die Beteiligung der Plenarsitzungen der Obersten Gerichtshöfe an der Meinungsäußerung über die geeignetsten Kandidaten ein.
Laut Michalis Dimitrakopoulos hat die Exekutive trotz der geheimen Wahl einige der Top-Kandidaten für die Positionen der Vizepräsidenten nicht ausgewählt, was zur faktischen Aufhebung des Gesetzes führte. Der Richter- und Staatsanwaltsverband respektiert zwar die Verfassung, ist jedoch der Ansicht, dass die Missachtung des Wahlergebnisses die Rolle der Justiz untergräbt.
Dimitrakopoulos weist darauf hin, dass die Entscheidungen des Staates zu einer Spaltung innerhalb des Areopag geführt haben, und schlägt die Wiedereinsetzung des alten Systems vor, mit einer inhaltlichen Anhörung der Kandidaten durch die Präsidentenkonferenz.