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Beschäftigte im öffentlichen Sektor: Neues Disziplinarrecht und Entlassungen

By Staff
Beschäftigte im öffentlichen Sektor: Neues Disziplinarrecht und Entlassungen
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Neue Disziplinarmaßnahmen und mögliche Entlassungen sind für Beschäftigte im öffentlichen Sektor vorgesehen, gemäß dem neuen Gesetzentwurf des Innenministeriums, der dem Parlament vorgelegt wurde.

Unter anderem kann die Weigerung, sich über zwei aufeinanderfolgende Beurteilungszeiträume beurteilen zu lassen, zur Entlassung führen. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Reform des Disziplinarrechts der Beschäftigten im öffentlichen Sektor…“ wird am 24. Juli dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss zur Bearbeitung vorgelegt.

Zu den neuen Disziplinarmaßnahmen gehören der Entzug von Gehaltsstufen, die Streichung von Gehaltsstufen und das Verbot, als Abteilungsleiter zu fungieren. Darüber hinaus kann die Ausübung einer vergüteten Tätigkeit ohne Genehmigung oder Tätigkeiten, die mit dem Status eines Beamten unvereinbar sind, zur dauerhaften Entlassung führen.

Zu den Disziplinarmaßnahmen gehören:

  • Schriftliche Rüge
  • Geldstrafe von bis zu 12 Monatsgehältern
  • Entzug der Gehaltsstufe
  • Streichung von Gehaltsstufen
  • Entzug des Beförderungsrechts
  • Entzug des Rechts, am Auswahlverfahren für einen Abteilungsleiter teilzunehmen
  • Herabstufung
  • Vorläufige Suspendierung
  • Dauerhafte Entlassung

Der Disziplinarausschuss für Humanressourcen des öffentlichen Sektors, der sich aus Beamten des Rechtsbeirats des Staates zusammensetzt, übernimmt die Verantwortung für die Ausübung der Disziplinargewalt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist: die Beseitigung von Verzögerungen im Disziplinarverfahren, die Bereitstellung von Anreizen für den Dienst in Evros und die Möglichkeit der Versetzung von Mitarbeitern zu Stellen der allgemeinen Regierung.

Der Innenminister, Thodoris Livanios, erklärte, dass der Gesetzentwurf auf eine schnellere Rechtsprechung in Disziplinarangelegenheiten und ein reibungsloses Funktionieren der öffentlichen Verwaltung abzielt.