Griechische Polizei: Beschwerden über Datenschutzverletzungen über gov.gr einreichen

Die griechische Polizei (EL.AS.) hat bekannt gegeben, dass Bürger jetzt Beschwerden bezüglich Verletzungen der Privatsphäre der elektronischen und telefonischen Kommunikation über die Plattform gov.gr einreichen können.
Beschwerden müssen unter dem Namen des Beschwerdeführers an die Abteilung für Cyberkriminalität eingereicht werden.
Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Bürger ihre persönlichen Webbanking-Codes oder ihre Taxisnet-Anmeldeinformationen verwenden. Sie müssen auch eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde (was, wo, wann, wie) liefern und alle relevanten Belege beifügen.
Abhängig von der Art des Vergehens kann eine weitere Kommunikation mit der Abteilung für Cyberkriminalität erforderlich sein, und die Verfahren der Strafprozessordnung für die Einreichung einer Beschwerde müssen befolgt werden.
EL.AS. ermutigt die Bürger, Datenschutzverletzungen nicht unbeantwortet zu lassen und ihre Beschwerden über gov.gr einzureichen.