Verfassungsrevision in Griechenland steht vor Hürden

Die vorgeschlagene Verfassungsrevision in Griechenland steht laut Rechtsexpertin Τζούλια Ηλιοπούλου-Στράγγα vor rechtlichen und politischen Herausforderungen.
Ein rechtliches Problem betrifft die Frage, was passiert, wenn nach den nächsten Wahlen keine Regierung gebildet wird. Wäre der Revisionsvorschlag dann noch gültig? Dies hängt von der Auslegung von Artikel 110 der Verfassung ab.
Die grammatikalische Auslegung legt nahe, dass der Vorschlag ungültig würde, wenn das nächste Parlament aufgrund des Scheiterns der Regierungsbildung aufgelöst wird. Eine teleologische Auslegung argumentiert jedoch, dass das 'nächste Parlament' ein Parlament meint, das objektiv als Revisionsparlament fungieren kann.
Politisch hängt der Erfolg der Revision von der Zusammenarbeit zwischen der Regierung (ND) und der Opposition (PASOK) ab, insbesondere bei Fragen wie der Strafbarkeit von Ministern (Artikel 86). Wenn die Opposition nicht dazu beiträgt, den Vorschlag mit 180 Stimmen im derzeitigen Parlament zu verabschieden, sind im nächsten Revisionsparlament 180 Stimmen erforderlich, was ungewiss ist.
Die Entscheidung 11/2003 des Obersten Sondergerichts (ΑΕΔ) legt Bedingungen fest, unter denen das Revisionsparlament an die Vorgaben des vorschlagenden Parlaments gebunden ist, einschließlich der Angabe des Zwecks der Revision.
Τζούλια Ηλιοπούλου-Στράγγα kommt zu dem Schluss, dass der bevorstehende Revisionsvorschlag aus politischen Gründen zu scheitern droht, und betont die Bedeutung des Erreichens von 180 Stimmen im Revisionsparlament, um eine Aufhebung des Verfahrens zu vermeiden.
Τζούλια Ηλιοπούλου-Στράγγα
Emeritierte Professorin der Juristischen Fakultät der ΕΚΠΑ