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Hitzewelle: Notfallmaßnahmen für Arbeitnehmer bis zum 22. Juli

By Staff
Hitzewelle: Notfallmaßnahmen für Arbeitnehmer bis zum 22. Juli
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Die Hitzewelle setzt sich fort, wobei die Temperaturen in einigen Gebieten 40 Grad Celsius übersteigen. Das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit hat ein Rundschreiben mit Notfallmaßnahmen für Arbeitnehmer des Privatsektors herausgegeben, das bis Dienstag, den 22. Juli, gilt.

In mehreren Regionen des Landes ist eine obligatorische Arbeitsunterbrechung für Freiflächen von 12:00 bis 17:00 Uhr vorgesehen. Das Rundschreiben enthält Maßnahmen zur Bewältigung der Hitzebelastung von Arbeitnehmern gemäß Rundschreiben Nr. 34666/03.06.2024.

Die obligatorische Arbeitsunterbrechung betrifft die Regionen Attika (ohne Inseln), Thessalien und Zentralmakedonien, die regionalen Einheiten Evros (Gebiet Orestiada), Viotia, Fthiotida, Aitoloakarnania, Evia (Gebiet Chalkida), Chania und Rethymno sowie die Ionischen Inseln, Kythira, Lesbos, Chios, Rhodos und die Ebenen des Peloponnes.

Die Maßnahme betrifft manuelle Arbeiten im Freien, wie z. B. Arbeiten an technischen und Bauprojekten, Baustellen, Schiffsreparaturzonen, Vertrieb und Transport von Produkten mit zweirädrigen Fahrzeugen (Lieferung). Die Arbeitsunterbrechung gilt nicht für wichtige und gesellschaftlich kritische Infrastrukturen wie Gesundheit und Transport.

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen wird eine Geldstrafe von 2.000 Euro pro Arbeitnehmer verhängt. Für Arbeitnehmer, die Risikogruppen angehören, sollten Unternehmen die Möglichkeit des Telearbeitsplatzes bieten.

Arbeitgeber dürfen im PS ERGANI keine Änderungen der Arbeitszeitgestaltung vorab registrieren.