ESPΑ Kindergärten 2025-2026: Anträge offen, Priorität nach Steuer-ID

Die EETAΑ-Plattform (www.eetaa.gr) ist ab sofort für Anträge auf ESPΑ-Kindergärten für 2025-2026 geöffnet, nachdem die entsprechende Gemeinsame Ministerentscheidung im Regierungsanzeiger veröffentlicht wurde.
Anträge sind bis zum 14. August 2025 elektronisch über die Website von EETAΑ ΑΕ einzureichen, basierend auf der letzten Ziffer der Steuer-ID des Antragstellers:
- 30.-31. Juli 2025: Steuer-IDs, die mit 0, 1, 2 enden
- 1.-2. August 2025: Steuer-IDs, die mit 3, 4, 5 enden
- 3.-4. August 2025: Steuer-IDs, die mit 6, 7, 8, 9 enden
- 5.-14. August 2025: Alle Steuer-IDs
Für den Zugang zur Plattform ist die Verwendung persönlicher Taxisnet-Codes erforderlich.
Antragsberechtigt sind:
- Eltern von Säuglingen, Vorschulkindern, Schulkindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen
- Personen mit einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht für ein Kind
- Gesetzliche Vormunde oder Pflegeeltern
Im Falle des Sorgerechts oder des gemeinsamen Sorgerechts wird der Antrag von der Person gestellt, der das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss übertragen wurde, oder von einer der Personen, die das gemeinsame Sorgerecht haben. Für jedes Kind ist ein Antrag zu stellen.
Antragszeitraum: 30. Juli 2025 bis 14. August 2025 (23:59 Uhr).
Das Gesamtbudget des Programms beträgt 377.710.450 €.