Reiserechte: Flüge, Mietwagen und Hotels

Im Hinblick auf die Sommerferien informiert das Europäische Verbraucherzentrum über die Rechte von Reisenden in Bezug auf Flüge, Mietwagen und Hotels.
Flüge: Bei erheblichen Verspätungen, Nichtbeförderung oder Annullierungen haben Fluggäste möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, außer unter außergewöhnlichen Umständen. Die Unterstützung umfasst Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation, Unterkunft und Transport. Entschädigung: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (über 1.500 km innerhalb der EU oder international bis 3.500 km), 600 € (über 3.500 km, mit Ankunftsverspätungen von mehr als 3 Stunden).
Das Montrealer Übereinkommen sichert eine Entschädigung für Gepäckschäden (innerhalb von 7 Tagen melden) oder verspätetes/verlorenes Gepäck (innerhalb von 21 Tagen melden).
Mietwagen: Die Preise variieren je nach Fahrzeugtyp, Dauer und Saison. Überprüfen Sie die Bedingungen und Gebühren sorgfältig. Notieren Sie alle Schäden vor der Abholung. Ein gültiger Führerschein von mindestens 1 Jahr ist erforderlich. Geben Sie das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand zurück.
Hotels: Sie haben Anspruch auf Leistungen, die der Beschreibung entsprechen. Es besteht kein Widerrufsrecht für Buchungen mit einem bestimmten Datum. Bei Stornierung können Gebühren anfallen.
Quelle: ΚΥΠΕ