EU: Illegale IBAN-Diskriminierung durch Banken

Die Europäische Union prangert die „IBAN-Diskriminierung“ durch Banken an, bei der Bürger nicht mit einem IBAN-Bankkonto aus einem anderen europäischen Land bezahlen können. Diese Praxis ist seit über einem Jahrzehnt illegal, und einige Länder verhängen Sanktionen.
Die Initiative „Akzeptiere meine IBAN“ betont, dass Unternehmen häufig Zahlungen von Bankkonten in anderen europäischen Ländern ablehnen. Ein Einwohner Griechenlands mit einem Bankkonto in Deutschland kann feststellen, dass seine Zahlung an ein griechisches Unternehmen abgelehnt wird.
Das SEPA-System (Single Euro Payments Area) wurde für Geldtransfers innerhalb und außerhalb der EU mit gemeinsamen Regeln eingerichtet. Einige Unternehmen lehnen jedoch Überweisungen und Lastschriften von Banken in anderen europäischen Ländern ab.
Die Europäische Kommission empfiehlt Opfern von IBAN-Diskriminierung, Beschwerden bei den zuständigen Behörden einzureichen. Von 2021 bis März 2025 wurden bei „Akzeptiere meine IBAN“ 4.688 Beschwerden eingereicht, hauptsächlich in Frankreich, Deutschland und Spanien.
Seit dem 1. August 2014 sind europäische Fachkräfte verpflichtet, jede in der SEPA-Zone ausgestellte IBAN zu akzeptieren, zu der die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und andere gehören.
In Frankreich kann die Betrugsbekämpfungsbehörde Geldstrafen von bis zu 75.000 Euro für Einzelpersonen und bis zu 375.000 Euro für juristische Personen verhängen.