Spanien: Ungefragter Handkuss gilt als sexuelle Nötigung

Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat entschieden, dass das Küssen der Hand einer Frau ohne deren Zustimmung eine sexuelle Nötigung darstellt und nicht nur eine Belästigung.
Die Entscheidung bestätigt die Verurteilung eines Mannes, der eine Frau an einer Bushaltestelle berührt hat. Die Verteidigung versuchte, die Anklage auf Belästigung herabzustufen, aber das Gericht lehnte den Antrag ab.
Das Gericht betonte, dass die Handlung des Mannes, der die Hand der Frau küsste und ihr Geld anbot, darauf abzielte, ihre sexuelle Integrität zu verletzen.
Spanien verfügt seit 2004 über eine wegweisende Gesetzgebung gegen geschlechtsspezifische Gewalt.