Hellenic News Portal Logo

EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Aufnahme von Asylbewerbern nicht ohne Folgen verweigern

By Staff
EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Aufnahme von Asylbewerbern nicht ohne Folgen verweigern
Teilen auf:

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass Mitgliedstaaten die Übernahme von Asylbewerbern gemäß der Dublin-III-Verordnung nicht einseitig und ohne Konsequenzen ablehnen dürfen.

Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem Italien die Aufnahme von Asylbewerbern verweigerte, was laut EuGH das System der Verantwortungsverteilung zwischen den Mitgliedstaaten untergräbt.

Im Jahr 2022 kündigte Italien an, keine Überstellungen von Asylbewerbern mehr zu akzeptieren, was zu einem Rechtsstreit mit Deutschland führte. Der EuGH stellte klar, dass eine einseitige Erklärung einen Mitgliedstaat nicht von seinen Verpflichtungen entbindet.

Wenn die Überstellung jedoch nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt, geht die Verantwortung auf den Staat über, der den Antrag gestellt hat, wie beispielsweise Deutschland. Die Entscheidung stellt den Zugang von Asylbewerbern zum Asylverfahren sicher.

Der EuGH erinnerte daran, dass die Europäische Kommission oder andere Mitgliedstaaten gegen einen Mitgliedstaat, der gegen die Dublin-III-Verordnung verstößt, Klage erheben können.

Quelle: ΚΥΠΕ

EuGH: Mitgliedstaaten dürfen Aufnahme von Asylbewerbern nicht ohne Folgen verweigern | Hellenic.News