Beschwerde gegen Zyperns Richterauswahlverfahren für den EGMR eingereicht

Zwei Justizbeamte haben über ihren Anwalt eine Beschwerde beim Europarat bezüglich des Kandidatenauswahlverfahrens für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. In ihrem Schreiben behaupten Frau Katerina Loizou und Herr Xenos Xenofontos, vertreten durch ihren Rechtsbeistand Dr. Christos Clerides, dass die Republik Zypern eine Note vorgelegt habe, die "Ungenauigkeiten, wesentliche Auslassungen und irreführende Aussagen" enthalte.
Die Beschwerde betrifft die Mitteilung der Regierung Zyperns vom 4. Juli 2025 bezüglich der Liste der Kandidaten für den EGMR. Ein wichtiger Punkt in dem Schreiben betrifft die Rückdatierung von Entscheidungen durch das Außenministerium bezüglich des Ausschlusses eines Akademikers aus dem 7-köpfigen beratenden Auswahlausschuss.
Laut Dr. Clerides "interpretiert und verschleiert" die zypriotische Regierung den Ausschluss von Richter Xenofontos, stellt das Verfahren unrichtigerweise als transparent dar, verschleiert die Abschaffung des Rahmens von 2015 und datiert den Ausschluss und die Ernennung von Mitgliedern des Beirats unrichtig.
Beamte, die an dem beratenden Auswahlausschuss teilgenommen haben, wie Constantinos Kombos, Giorgos Savvides und Marios Hartsiotis, gaben an, dass es keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe und dass alle Kandidaten gleich behandelt wurden.
Die von der Republik Zypern für die Position des Richters am EGMR vorgeschlagenen Kandidaten sind Elena Efrem, Natasa Mavronikola und Margarita Papantoniou.